Die folgenden Bestimmungen sind Bestandteil jeder Offerte sowie der Auftragsbestätigung der
Niederer-Storen GmbH.
1. Geltungsbereich
Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, finden die Bestimmungen der SIA-Norm 118
(„Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten“) sowie der SIA-Norm 342 („Sonnen- und
Wetterschutzanlagen“) Anwendung. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie vor
Auftragserteilung ausdrücklich besprochen und schriftlich festgehalten wurden. Die Abgabe einer Offerte
bedeutet keine Anerkennung fremder Vertragsbedingungen.
2. Preise und Verbindlichkeit
2.1 Preisangaben verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
2.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Offerten 90 Tage gültig.
2.3 Ein Auftrag gilt erst mit rechtsgültiger, unterzeichneter Bestätigung durch Niederer-Storen als
verbindlich.
2.4 Änderungen an Massen, Ausführungen, Montageuntergründen oder Sonderzubehör führen zu
entsprechenden Preisänderungen.
2.5 Mehrkosten für Montagen an Fassaden mit Aussenwärmedämmung bleiben vorbehalten.
3. Masstoleranzen
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der vereinbarten Masse und Pläne verantwortlich (gemäss SIA
342, Ziff. 2.4.1–2.4.6). Niederer-Storen ist berechtigt, Differenzen am Bau durch Unterlagen bis zu 12
mm auszugleichen.
4. Farbwahl
4.1 Aluminiumprodukte: gemäss aktueller Farbkarte.
4.2 Textilprodukte: gemäss aktueller Kollektion von Niederer-Storen.
4.3 Spezialfarben verursachen Mehrkosten pro Farbe und Produkt sowie bei Mengen unter dem
Mindestbestellwert.
4.4 Längere Lieferzeiten bei Spezialfarben beginnen erst nach schriftlicher Freigabe des
Farbmusters.
4.5 Für Nachlieferungen und Reparaturen kann die Verfügbarkeit von Spezialfarben oder
Kollektionen nicht garantiert werden.
4.6 Zuschläge für Sonderanfertigungen fallen bei Neubestellungen erneut an.
4.7 Geringfügige Farb- und Glanzgradabweichungen sowie kleine Farbschäden sind zu tolerieren.
4.8 Änderungen der Kollektionen und Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten.
5. Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt nach endgültiger Klärung von Massen, Ausführung, Farbe sowie nach Prüfung
allfälliger Konstruktionszeichnungen bzw. Masskontrolle am Bau. Verzögerungen durch höhere Gewalt,
Betriebsstörungen oder Materialengpässe berechtigen nicht zu Schadenersatz oder Vertragsrücktritt.
Vertragsstrafen werden nicht akzeptiert.
6. Lieferung, Lagerung und Baustellenhandling
6.1 Standardmässig erfolgt die Lieferung franko Baustelle oder bis zur entsprechenden
Talbahnstation.
6.2 Lastwagenzufahrt sowie kostenlose Nutzung von Kran oder Warenlift sind bauseits
sicherzustellen.
6.3 Für die Lagerung ist ein abschliessbarer Raum kostenlos bereitzustellen; bei Grossbaustellen
ein Containerstellplatz.
6.4 Bei Bahntransporten wird die Verpackung separat verrechnet.
6.5 Einbrennlackierte Teile dürfen nicht mit Klebeband abgedeckt werden.
6.6 Werden Holzteile roh bestellt (abweichend von SIA 342/5.3), entfällt jede Haftung für
Schäden wie Aufquellen, Verziehen oder Abblättern der Farbe.
7. Montage
Die Montage ist in einem, höchstens zwei Arbeitsgängen auszuführen. Gemäss SIA-Norm 342 trägt der
Auftraggeber in jedem Fall die Kosten für:
7.1 Alle Zulänglichkeiten; Selbstfahrer Hebebühnen, LKW-Hebebühnen, Raupenbühnen
7.2 Bereitstellung; eines Gerüstes gemäss Suva- und Baupolizeivorschriften
7.3 Die Installation und Montage der Stromzuleitung inklusive Stecker erfolgt bauseits durch
einen Elektriker
7.4 Erstellen aller Aussparungen, Stürze, Kästen etc.
7.5 Spitzarbeiten und Durchbrüche in Mauerwerk, Beton, Kunststein oder Metall
7.6 Gewindeschneiden, Schweissarbeiten an Fremdkonstruktionen, Verbindung bei
Aluminiumfassaden inkl. Lieferung der Gewindenieten
7.7 Zuputz-, Ausstopf- und Abdichtarbeiten
7.8 Steindollenlöcher, Kloben- und Rückhalterlöcher, Wiedereinhängen von angepassten
Fensterläden
7.9 Sicherstellung einer Backsteinstärke von mind. 15 cm bei Klebebeschlägeträgern
7.10 Elektroinstallationen inkl. Leitungen, Sicherungen, Steckdosen
7.11 Stromanschlüsse gemäss Suva-Vorschriften
7.12 Gerüst gemäss Suva- und Baupolizeivorschriften bis Montageende
7.13 Mehraufwand bei Montage in bewohnten Räumen
7.14 Mehraufwand durch Nichteinhaltung von Massen oder Toleranzen durch Dritte
7.15 Schalldämmung bei ungeeigneter Unterkonstruktion
7.16 Wiedermontage unsachgemäss demontierter Teile
7.17 Mehrkosten durch unverschuldete Arbeitsunterbrüche
Werden diese Arbeiten durch Niederer-Storen ausgeführt, erfolgt die Abrechnung nach gültigem
Regiestundensatz, Materialkosten netto. Die fachgerechte Installation von Steckern und Kupplungen liegt
in der Verantwortung des bauseitigen Elektrikers. Die Positionierung von Steuerungssensoren erfolgt
durch eine bauseitig beauftragte Fachperson. Für Leitungsschäden übernimmt Niederer-Storen keine
Haftung, sofern nicht nachweislich rechtzeitig über deren Lage informiert wurde.
8. Umbauten, Renovationen, Service – Arbeiten
Zusatzwege, Wartezeiten oder erschwerte Arbeitsbedingungen werden nach Regieansatz verrechnet. Für
Revisionsarbeiten notwendige Demontagen (z. B. Rollladendeckel) erfolgen stets auf Risiko des
Auftraggebers. Das Entfernen von Vorhängen sowie das Abdecken von Teppichen ist rechtzeitig bauseits
vorzunehmen; unterbleibt dies, entfällt jeglicher Schadenersatzanspruch. Mieter sind vor Arbeitsbeginn
bauseits zu informieren, um den Zugang zu allen betroffenen Räumen sicherzustellen.
Folgende Leistungen gehen immer zu Lasten des Auftraggebers:
8.1 Alle Zulänglichkeiten; Selbstfahrer Hebebühnen, LKW-Hebebühnen, Raupenbühnen
8.2 Bereitstellung; eines Gerüstes gemäss Suva- und Baupolizeivorschriften
8.3 Die Installation und Montage der Stromzuleitung inklusive Stecker erfolgt bauseits durch
einen Elektriker
8.4 Bereitstellung; von Mulden sowie Abfuhr- und Entsorgungskosten für demontiertes Material
8.5 Ausbesserungsarbeiten an Mauerwerk, Fensterrahmen, Simsen, Holz- und Malerarbeiten
8.6 Endreinigung der Räume nach Abschluss der Arbeiten
8.7 Abdeckung und Schutz von Bodenbelägen
8.8 Festlegung der Standorte für Steuerungskomponenten durch eine bauseitig beauftragte
Fachperson
9. Abnahme
10.1 Ohne schriftliche Beanstandung innert 5 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung gilt das Werk
als abgenommen.
10.2 Bei Werkverträgen erfolgt die Abnahme innerhalb von 30 Tagen nach Montageende; ohne
Gegenbericht gilt das Werk danach als abgenommen.
10. Abrechnung
10.1 Abrechnung erfolgt nach effektivem Lieferumfang, ggf. etappenweise.
10.2 Unvorhergesehene, bauseits verursachte Mehrkosten werden zusätzlich verrechnet.
10.3 Nachträge ausserhalb der Hauptlieferung unterliegen Kleinmengenzuschlägen.
10.4 Änderungen der MWST-Sätze werden zum Inkrafttreten berücksichtigt.
10.5 Bei Ausführungsdauer über 6 Monate oder Überschreitung des Festpreistermins erfolgt ein
Zuschlag gemäss Vereinbarung oder Baupreisindex.
10.6 Kalkulationsgrundlage: 40 % Material, 30 % Fabrikation/Vertrieb, 20 % Montage.
10.7 Nicht vertraglich vereinbarte Abzüge sind ausgeschlossen.
11. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart:
11.1 Lieferungen mit Montage < CHF 5’000 und alle Lieferungen ohne Montage: 50 % bei Bestellung, Rest innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. 11.2 CHF 5’000 – 20’000: 30 % bei Vertragsabschluss, 50 % bei Lieferung auf Baustelle, Rest innert 30 Tagen. 11.3 > CHF 20’000: 30 % bei Vertragsabschluss, 30 % bei Lieferung bzw. Lieferbereitschaft,
30 % nach Montage, Rest innert 30 Tagen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Niederer-Storen (einfacher/erweiterter
Eigentumsvorbehalt). Zahlungserfahrungen können an einen Informationspool weitergegeben werden.
12. Garantie
Die NiedererStoren GmbH gewährt gemäss SIA-Norm eine Garantie von zwei Jahren ab
Rechnungsdatum auf komplette Storenanlagen inklusive Motorantriebe und Steuerungen.
Für Garantieleistungen ist ein ungehinderter und sicherer Zugang zum Montageort erforderlich. Kosten
für Gerüste, Lasttraghilfen und weitere Hilfsmittel gehen bauseits zu Lasten des Auftraggebers. Zudem
muss der Montageuntergrund tragfähig und frei von gefährdeten Leitungen wie Strom- oder
Wasserleitungen sein, auch hierfür trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
Garantieausschlüsse
Von der Garantie nicht erfasst sind insbesondere:
12.1 Schäden, die durch grob fahrlässige oder unsachgemässe Bedienung entstehen, ebenso wie
Defekte infolge extremer Witterungseinflüsse (z. B. Sturm, Hagel), Betrieb bei Vereisung,
leichte Abriebspuren, Farbveränderungen bei Spezialfarben, der Ersatz von
Verschleissteilen sowie Schäden durch unsachgemässe Reinigung (vgl. VSRMerkblatt).
12.2 Schäden an Rafflamellenstoren mit flexiblen Lamellen oder an Stoffstoren bei Nutzung unter
stürmischen Bedingungen; ebenso bei Rollläden und Lamellenstoren, deren
Führungsschienen mehr als 15 cm vor der Verglasung angebracht oder seitlich offen sind.
12.3 Fleckenbildung im Holz durch natürliche Behandlung; Querschliffe sind zu akzeptieren.
12.4 Galvanisch verzinkte Stahlteile entsprechen der SIASchichtdicke. Ohne zusätzlichen
bauseitigen Farbanstrich kann kein dauerhafter Rostschutz gewährleistet werden.
12.4 Keine Haftung für Wasserschäden an Fassaden mit Aussenwärmedämmung.
12.5 Produkte, deren Masse ausserhalb der in den NiedererStoren Prospekten angegebenen
Minimal- oder Maximalwerte liegen.
12.6 Schäden an Storen durch Gegenstände auf Boden oder Fenstersims. Für Garantiearbeiten
muss ein freier, sicherer Zugang bauseits gewährleistet sein; notwendige Gerüste sind
gemäss Suva- und Baupolizeivorschriften auf Kosten und Verantwortung des Auftraggebers
zu stellen. Ersatzansprüche für Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Reparaturen durch Dritte beenden die Garantiepflicht; deren Kosten werden nicht übernommen. Kurbeln
bei Faltrollläden dürfen bauseits nicht demontiert werden. Ein Garantiefall berechtigt nicht zum
Zahlungsaufschub oder zu Schadenersatzforderungen. Bei Lieferungen ohne Montage beschränkt sich die
Garantie auf das Material.
13. Folgende VSR-Merkblätter sind zu beachten:
13.1 Bedienung von Sonnen- und Wetterschutzanlagen bei Schnee und Eis
13.2 Befestigung auf Fassaden mit Aussenwärmedämmung
13.3 Produktehaftpflicht
13.4 Einfluss der Windgeschwindigkeit auf Sonnen- und Wetterschutzsysteme
13.5 Entsorgung ausgedienter Anlagen
13.6 Reinigung von Rollläden und Lamellenstoren aus vorlackiertem Aluminium
13.7 Anforderungen an bauseitige Gerüste
13.8 Produkteeigenschaften von Markisentüchern
14. Planungs- und Betriebshinweise
Um die Lebensdauer Ihrer Niederer-Storen Anlagen zu maximieren, sind folgende Punkte zu beachten:
14.1 Storen, Roll- und Faltrollläden bei Schnee- oder Eisbildung nicht bedienen.
14.2 Lamellenstoren möglichst nahe am Fenster bzw. zwischen den Leibungen montieren, um
Windeinfluss zu minimieren.
14.3 Bei stark windexponierten Gebäuden oder Hochhäusern kann eine Reduktion der
Maximalmasse sinnvoll sein.
14.4 Stoffstoren ab einer Windgeschwindigkeit von 30–35 km/h einfahren.
14.5 Bei Sturm rechtzeitig hochfahren; für freihängende, motorisierte Anlagen empfiehlt sich eine
elektronische Steuerung mit Wind-, Feuchtigkeits- und Frostsensoren.
14.6 Frostschutzautomatik bietet keinen absoluten Schutz bei plötzlichem Schneefall oder
Eisbildung.
14.7 Schäden durch bauseitig gelieferte Steuerungen sind von der Garantie ausgeschlossen.
14.8 Bei Temperaturen unter 0 °C ist besondere Vorsicht geboten, um festgefrorene Teile nicht zu
beschädigen.
14.9 Bei manueller Bedienung oder fehlender Frostschutzsteuerung stets prüfen, ob die
Anlage eis- und schneefrei ist.
Weitere Hinweise gemäss SIA 342:
14.10 Ausreichend Platz für Gelenkkurbelantrieb vorsehen; keine Armierungseisen im
Durchbruchsbereich.
14.11 Befestigungsmöglichkeiten bei Aussenisolation bauseits sicherstellen.
14.12 Einbrennlackierte Teile nicht mit Klebeband abdecken.
14.13 Montage erst nach Abschluss von Putz- und Malerarbeiten durchführen.
14.14 Gerüstpflicht auch bei Garantie- und Unterhaltsarbeiten.
14.15 Geringfügige Motor- oder Laufgeräusche sowie Windgeräusche sind technisch bedingt und
kein Mangel.
14.16 Knick- und Wickelfalten im Stoff sind unvermeidbar und kein Reklamationsgrund.
14.17 Reinigung und Unterhalt gemäss Herstellerangaben durchführen.
14.18 Führungsschienen regelmässig von Schmutz, Laub und Nadeln befreien.
14.19 Bei Betriebsstörungen sofort Massnahmen zur Schadensminimierung ergreifen und
NiedererStoren umgehend informieren.